Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über die Vorgaben der Bundesverordnung AwSV zur Ableitung von Wassergefährdungsklassen in Deutschland. Es werden die Zuständigkeiten von Behörden, Industrie und Fachgremien dargelegt und die für Sie damit verbundenen Dokumentations- und Meldepflichten aufgezeigt. Das WGK-Einstufungs-Prinzip „so einfach wie möglich (minimaler Datensatz) aber so sicher wie nötig (Vorsorgeprinzip)“ stellen wir Ihnen vor und veranschaulichen die Einstufung von Stoffen und Mischungen mit praxisnahen Beispielen.
Inhalt
- Rechtsrahmen und Zuständigkeiten von Behörden, Industrie und Fachgremien / Dokumentations- und Meldepflichten
- Bestimmung der WGK nach dem Prinzip „so einfach wie möglich (minimaler Datensatz), aber so sicher wie nötig (Vorsorgeprinzip)“
- Einstufung von Stoffen in Wassergefährdungsklassen mit Beispielen
- Bewertungskriterien für nicht wassergefährdende Stoffe (nwg)
- Wassergefährdung durch aufschwimmende Flüssigkeiten
- Einstufung von Mischungen in Wassergefährdungsklassen (Berücksichtigung des M-Faktors) mit Beispielen
- Allgemein wassergefährdend (awg): Eine Sonderoption zum Umgang mit festen Gemischen?