Grundlagen REACh: Basiswissen, gesetzliche Grundlagen, praktische Auswirkungen

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Grundlagen REACh

REACh Grundlagen

REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) ist die Europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, die von den Stoffen ausgehenden Risiken selbst zu bewerten, um einen ausreichenden Schutz von Gesundheit und Umwelt gewährleisten zu können.

Inhalt

  • Allgemeine Einführung in REACH
  • Akteure und Definitionen unter REACH
  • Vorgehen bei Registrierungen nach der letzten REACH Registrierungsdeadline (31. Mai 2018)
  • Anfragedossiers und ihre Bedeutung
  • Datenanforderung in Abhängigkeit des Tonnagebands
  • Brexit: Auswirkungen auf REACH
  • Die Rolle des Alleinvertreters für Hersteller und Formulierer außerhalb des EWR und in Großbritannien (GB)
  • Umgang mit „besonders besorgniserregenden Substanzen“ (englisch: SVHC): Kandidatenliste, Zulassung (REACH Annex XIV) und Beschränkung (REACH Annex XVII)
  • Pflichten als nachgeschalteter Anwender
  • Prozess der Durchsetzung inklusive verantwortlicher Behörden

Informationen

Zielgruppe
Die Schulung richtet sich an Gefahrstoffbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die für Hersteller und/oder Importeure von Chemikalien arbeiten. Für nachgeschaltete Anwender von Chemikalien (z. B. Formulierer oder Produzenten von Erzeugnissen) sowie für Einzelhändler empfehlen wir stattdessen die Schulung "REACH für nachgeschaltete Anwender, Händler und Importeure von Erzeugnissen".
Schulungssprache
Deutsch
Sprache der Schulungsunterlagen
Englisch